UNOS: Informationsfreiheitsgesetz bringt in der Wirtschaftskammer neue Grauzonen statt echter Transparenz

Wien (OTS) – Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sollte mehr
Transparenz bringen
und das Amtsgeheimnis abschaffen. In der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ) zeigt sich jedoch ein differenziertes Bild: In etlichen Fällen
bestehen rechtliche Unsicherheiten, ob Informationen weitergegeben
werden können. In einzelnen Konstellationen kann dabei im Extremfall
auch ein persönliches strafrechtliches Risiko für Mandatarinnen und
Mandatare entstehen. Das ist das Ergebnis eines aktuellen Gutachtens,
das UNOS – Unternehmerisches Österreich bei Univ.-Prof. Dr. Christoph
Herbst in Auftrag gegeben haben.

„Das IFG sollte Licht ins System bringen, doch in der
Wirtschaftskammer bleibt es in einigen Bereichen weiterhin dunkel“,
sagt UNOS Bundessprecher Michael Bernhard. „Noch problematischer ist,
dass unsere Mandatarinnen und Mandatare heute im Zweifel selbst
entscheiden müssen, ob sie Informationen weitergeben dürfen – und
damit im Extremfall ein strafrechtliches Risiko eingehen.“

Zwtl.: Zwischen Transparenz und Geheimhaltung entstehen rechtliche
Grauzonen

Hintergrund ist die rechtliche Konstruktion innerhalb der
Wirtschaftskammer: Mandatar:innen gelten strafrechtlich als „Beamte“
und unterliegen umfassenden Geheimhaltungspflichten. Gleichzeitig ist
in der Praxis oft unklar, welche Informationen konkret davon erfasst
sind. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass Informationen
„soweit und solange“ geheim zu halten sind, wie dies erforderlich
ist, was eine Einzelfallabwägung notwendig macht.

Das von UNOS beauftragte Gutachten zeigt, dass ein Großteil der
Informationen in der Praxis unproblematisch weitergegeben werden
kann. In einzelnen Konstellationen besteht jedoch eine rechtliche
Unsicherheit, die im Extremfall auch strafrechtliche Konsequenzen
nach sich ziehen kann. Da es bislang an klaren Leitlinien und
einschlägiger Rechtsprechung fehlt, müssen Mandatar:innen diese
Abwägung selbst treffen. Rechtsgrundlage ist unter anderem § 310
StGB, der bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten im Extremfall
Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vorsieht.

„Dort, wo es rechtlich unklar wird, welche Informationen geteilt
werden dürfen, entsteht ein persönliches Risiko. Und genau diese
Grauzonen dürfen in einem demokratischen System nicht auf
Einzelpersonen abgewälzt werden“, so Bernhard. „Dass ehrenamtliche
Mandatarinnen und Mandatare wie Jurist:innen entscheiden müssen, ob
sie sich strafbar machen könnten, ist völlig unzumutbar.“

Zwtl.: Wenn rechtliche Unsicherheit Entscheidungen hemmt

Katharina Rotter, UNOS Mandatarin in der Fachgruppe UBIT in NÖ,
schildert dazu ein konkretes Beispiel aus der Praxis: „Die
Wirtschaftskammer fördert immer wieder Buchprojekte. Oft handelt es
sich dabei um sehr kleine, dünne Publikationen. Ich habe ein solches
Buch kürzlich gelesen und konnte keinen Mehrwert für WKO-Mitglieder
erkennen – und damit ergibt sich aus meiner Sicht auch keine
ausreichende Rechtfertigung für eine Förderung.” Das Buch öffentlich
zu zeigen oder die konkrete Fördersumme zu nennen, unterlässt die
UNOS Mandatarin, da sie nicht ausschließen kann, damit ein
strafrechtliches Risiko einzugehen.

Katharina Rotter berichtet weiter: „Ich möchte meine Arbeit
verantwortungsvoll ausführen und mich mit meiner Fraktion
austauschen. In der Praxis ist aber oft unklar, welche Informationen
ich weitergeben darf und welche nicht. Diese Unsicherheit erschwert
unsere Arbeit enorm und führt dazu, dass notwendiger Austausch gar
nicht erst stattfindet.“

Zwtl.: UNOS: „Transparenz darf kein persönliches Risiko sein“

UNOS sehen darin ein strukturelles Problem: Statt Transparenz zu
schaffen, verlagert die aktuelle Rechtslage die Verantwortung und das
Risiko auf einzelne Mandatar:innen und schafft neue Intransparenz.
„Ein Transparenzgesetz darf nicht dazu führen, dass engagierte
Unternehmerinnen und Unternehmer Angst haben müssen, ihre Arbeit zu
machen“, so Bernhard. „Es braucht klare Regeln und Rechtssicherheit.
Beides ist derzeit nicht gegeben.“

Zwtl.: Verfassungsgerichtshof soll Klarheit schaffen

Auf Basis des Gutachtens werden UNOS daher im Juni 2026 einen
Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen. Ziel
ist es, Rechtssicherheit für Mandatarinnen und Mandatare sowie echte
Transparenz zu schaffen – auch in der Wirtschaftskammer. „In der
Kammer gibt es noch immer ein faktisches Amtsgeheimnis. Zeit, dass
wir es abschaffen“, betont Bernhard.

UNOS – Unternehmerisches Österreich vertreten seit 2014 die
Interessen liberal denkender Unternehmerinnen und Unternehmer und
sind in acht Wirtschaftsparlamenten präsent.