Wien (PK) – Die umfassende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO),
die neue
Bestimmungen für E-Bikes, E-Scooter und E-Mopeds bringen wird, hat
nach dem Nationalrat heute auch den Bundesrat mit Mehrheit passiert.
Zu den Maßnahmen des Gesetzespakets, von denen sich Verkehrsminister
Peter Hanke mehr Verkehrssicherheit erhofft, gehören auch rechtliche
Vorgaben für Kommunen, die automationsgestützte Zufahrtskontrollen
einführen wollen. Daten dürfen laut dem Verkehrsminister nur für eng
begrenzte Zwecke erhoben und verarbeitet werden. Während ÖVP, SPÖ,
NEOS und die Grünen darin ein brauchbares Modell sahen, blieb die FPÖ
auch im Bundesrat bei ihrer kritischen Haltung. Aus Sicht der
Freiheitlichen droht ein unverhältnismäßiger Eingriff in die
Bewegungsfreiheit und eine Überwachung des öffentlichen Raums.
Weiters sprach sich der Bundesrat mit breiter Mehrheit für
Neuerungen im Führerscheingesetz aus. Auch dafür sprachen sich alle
Fraktionen außer den Freiheitlichen aus. Die Novelle bringt
zahlreiche Detailänderungen, etwa Vereinfachungen bei internationalen
Lenkberechtigungen oder für das Lenken von Fahrzeugen der Feuerwehren
und der Justizwache. Versuche des technisch unterstützten Betrugs bei
der Führerscheinprüfung sollen eine längere Wartezeit bis zum
Wiederantritt zur Folge haben.
Einstimmig billigte der Bundesrat eine Novelle des IVS-Gesetzes,
das die nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie zu intelligenten
Verkehrssystemen (IVS) vornimmt. Damit soll es laut Verkehrsminister
Hanke möglich sein, qualitativ hochwertige Echtzeit-
Verkehrsinformationen bereitzustellen und Verkehrsströme besser zu
lenken.
Verkehrssicherheit für E-Fahrzeuge und Kontrollen für
verkehrsberuhigte Zonen
Mit einer Neukategorisierung von E-Scootern und E-Mopeds in der
Straßenverkehrsordnung (StVO) reagiert der Gesetzgeber auf die
zunehmende Zahl von schweren Verkehrsunfällen mit diesen neuen
Fortbewegungsmitteln. So werden E-Mopeds ab Oktober als
Kraftfahrzeuge klassifiziert und dürfen keine Fahrradwege mehr
benutzen. Auch wird eine Helm-, Führerschein- und
Versicherungspflicht eingeführt. Für die Benützung von E-Scootern
gilt bis zum Alter von 16 Jahren eine Helmpflicht. Auf E-Scootern
darf jeweils nur eine Person fahren, es dürfen mit ihnen keine Güter
transportiert werden und sie sind verpflichtend mit Klingeln und
Blinklichtern auszustatten. Zur Verkehrssicherheit soll auch die
Helmpflicht für E-Bikes bis zu einem Alter von 14 Jahren beitragen.
Automationsgestützte Zufahrtskontrollen sollen die bessere
Überprüfung der Zufahrt in verkehrsberuhigte Zonen ermöglichen. Dabei
sollen genaue Datenschutzbestimmungen sicherstellen, dass nur die
unbedingt notwendigen Fahrzeugdaten, aber keine personenbezogenen
Daten gespeichert und verarbeitet werden.
Michael Bernard (FPÖ/N) bewertete die Novelle als „misslungen“.
Ausgerechnet Pendlerinnen und Pendler, die neue Formen von E-
Fahrzeugen nützen, würden von der Bundesregierung „nochmals
bestraft“. Die Einstufung von E-Mopeds als Kraftfahrzeuge bringe neue
Kosten und sei eine weitere „Pendlersteuer durch die Hintertür“. Bei
Unfällen mit E-Bikes werde nun ein Mitverschulden eingeführt, wenn
kein Helm getragen wurde. Das bedeute, dass die Opfer auch bei
unverschuldeten Unfällen einen verringerten Versicherungsschutz
hätten. Die Verpflichtung einer Nachrüstung von E-Scootern mit
Blinkern stelle eine unzumutbare technische Hürde dar. Die
automationsgestützte Zufahrtskontrolle sei ein weiteres Beispiel für
einen um sich greifenden „Überwachungswahn“. Die Novelle sei
insgesamt „handwerklich schlampig, grundrechtsfeindlich und
bürgerfern“.
Aus Sicht der Städte sei es sehr erfreulich, dass ihrem schon vor
langer Zeit bestehenden Wunsch nach automationsgestützten
Zufahrtskontrollen endlich entsprochen werde, meinte Stephan Auer-
Stüger (SPÖ/W). Zufahrtskontrollen sollten dafür sorgen, dass
Fahrzeuge tatsächlich aus Fußgängerzonen, Schulstraßen und Bereichen
mit Fahrverboten ferngehalten werden können. Die Einrichtung solcher
Kontrollen werde aber nicht einfach sein. Vielmehr müsse genau
nachgewiesen werden, dass der Datenschutz eingehalten werde und dass
diese Form der Kontrolle nicht nur geeignet, sondern notwendig sei.
Die Helmpflicht für Jugendliche und Anreize für Erwachsene, beim
Fahren mit E-Fahrzeugen einen Helm zu tragen, seien absolut richtige
Maßnahmen, zeigte sich Auer-Stüger überzeugt.
Barbara Prügl (ÖVP/O) widersprach der Darstellung der FPÖ. Die
automatisierte Zufahrtskontrolle werde so geregelt, dass von einer
umfassenden Überwachung des öffentlichen Raums keine Rede sein könne.
Vielmehr werde nur das Kennzeichen überprüft. Wenn kein Verstoß
vorliege, müssten die Fahrzeugdaten sofort gelöscht werden. Es handle
sich um ein „vernünftiges Gesetz“ für mehr Verkehrssicherheit bei
neuen Mobilitätsformen. E-Mopeds würden daher künftig nicht mehr auf
Radwegen unterwegs sein dürfen. Ein entscheidender Punkt sei die
Helmpflicht für Kinder und Jugendliche, da die Zahl der schweren
Unfälle mit E-Scootern und E-Bikes gerade bei jungen Menschen stark
gestiegen sei.
Auch Silvester Gfrerer (ÖVP/S) begrüßte die Novelle, die auf neue
Mobilitätsformen reagiere und einen wichtigen Beitrag zur
Verkehrssicherheit vor allem in Ballungszentren darstelle. Positiv
sei, dass die Vorgaben für Seniorenfahrzeuge nicht geändert würden.
Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit seien eine der zentralen
Aufgaben der Verkehrspolitik, hielt Elisabeth Kittl (Grüne/W) fest.
Automationsgestützte Zufahrtskontrollen seien ein Beitrag zum
Klimaschutz, sie müssten aber auch dem Datenschutz Rechnung tragen.
Um Eingriffe in Grundrechte möglichst zu vermeiden, gelte beim
Einsatz von Kameras zur Verkehrsüberwachung der Grundsatz der
Datenminimierung. Hier habe die Novelle eine gute Balance gefunden.
Grundsätzlich sei erfreulich, dass E-Mopeds, E-Bikes und E-Scooter
immer mehr eingesetzt würden. Auf Radwegen hätten E-Mopeds nichts
verloren.
Hanke: Verkehrssicherheit ist zentrales Anliegen
Verkehrsminister Peter Hanke sagte, die Novelle der
Straßenverkehrsordnung sei wichtig, weil sie die Verkehrssicherheit
für alle im Straßenverkehr erhöhe. Vor allem gehe es auch um die
Gesundheit von jungen Menschen, die oft von schweren Unfällen mit E-
Fahrzeugen betroffen seien. Daher setze man alles daran, dass gerade
die jüngsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer möglichst
gut geschützt seien. Daher präzisiere man die Vorschriften für E-
Mopeds und verlagere sie von den Radwegen auf die Straßen.
Essenszustellunternehmen hätten bis 1. Oktober 2026 Zeit, ihren
Fuhrpark entsprechend umzustellen. Die Datenschutzbedenken bei
automatisierten Zufahrtskontrollen seien sehr ernst genommen worden.
Das Sicherheitspolizeigesetz dürfe daher nicht zur Anwendung kommen.
Führerscheingesetz: Vereinfachungen und Vorgehen gegen
Prüfungsbetrug
ÖVP, SPÖ und NEOS sind der Auffassung, dass die
Führerscheingesetz-Novelle zahlreiche Verbesserungen bringt. So werde
unnötige Bürokratie bei der Ausstellung von Führerscheinen oder
Verlustbestätigungen und eine Reihe nicht mehr zeitgemäße Regelungen
abgeschafft. Auch die Grünen sahen eine Reihe sinnvoller Maßnahmen.
Sie wünschten aber noch weitere Schritte, um die Verkehrssicherheit
für Radfahrerinnen und Radfahrer zu erhöhen.
Michael Bernard (FPÖ/N) meinte, die Novelle enthalte viele in
sich widersprüchliche Regelungen und scheitere am Anspruch, mehr
Effizienz der Verwaltung zu bringen. So werde die Entscheidung über
die Eignung von Instruktoren sowie von Übungsplätzen von Fachleuten
weiter ins Ministerium verlagert. Die Antwort auf versuchten
Prüfungsbetrug bei Führerscheinprüfungen falle viel zu schwach aus
und „kapituliert vor organisierten Betrügern“. Im
Führerscheinregister erfolge eine ungerechtfertigte Aufblähung der
erhobenen Datenmenge und der Speicherfristen. Statt Datenschutz gebe
es „mehr Datenterror“.
Thomas Schmid (SPÖ/B) sah hingegen „ein Beispiel für
verantwortungsvolle Politik“, die Klarheit und Effizienz
sicherstelle. Das Führerscheinrecht werde moderner, praxistauglicher
und bürgernäher. So gebe es schärfere Konsequenzen für
Betrugsversuche bei der Führerscheinprüfung. Das sei auch ein Beitrag
zur Verkehrssicherheit. Für Menschen über 60 werde die Frist für die
Verlängerung von Führerscheinen der Klassen C und D auf fünf Jahre
ausgeweitet. Auch erfolge die wichtige Klarstellung, dass Mannschafts
– und Transportfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren und Fahrzeuge
der Justizwache mit B-Führerscheinen gelenkt werden dürfen.
Der Führerschein bedeute vor allem im ländlichen Raum Zugang zu
Mobilität und damit ein Stück Freiheit, sagte Margit Göll (ÖVP/N).
Die Führerscheinnovelle setze wichtige Schritte, um die rechtlichen
Rahmenbedingungen an neue Entwicklungen im Verkehrsbereich
anzupassen. Sie bringe weniger Bürokratie, da sie etwa die Gültigkeit
von internationalen Führerscheinen ausweite und praxisnahe Regelungen
für die Freiwilligen Feuerwehren schaffe.
Simone Jagl (Grüne/N) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an.
Viele Regelungen, etwa das Vorgehen gegen Betrug bei der
theoretischen Führerscheinprüfung, seien zu begrüßen. Sie bedauerte
auch, dass der Verkehrsausschuss und das Nationalratsplenum den
Wunsch der Grünen nach Verankerung des „holländischen Griffs“ in der
Führerscheinausbildung abgelehnt hätten. Der überkreuzte Griff an die
Fahrzeugtür wäre eine einfache Maßnahme, um herannahende Fahrräder im
Blick zu behalten und Unfälle durch Zusammenstöße mit Fahrzeugtüren,
das sogenannte „Dooring“, zu verhindern, argumentierte die
Bundesrätin der Grünen. Sie bekräftigte diese Forderung mit einem
Entschließungsantrag, der jedoch auch in der Länderkammer keine
Mehrheit fand.
Verkehrsminister Hanke betonte, die Novelle solle das
Führerscheingesetz praktikabler machen und verdiene daher die
Zustimmung.
Die überarbeitete EU-Richtlinie zu intelligenten Verkehrssystemen
(IVS) wird mit einer Novelle des IVS-Gesetzes umgesetzt. Wesentliche
Neuerungen sind die explizite Benennung eines Nationalen
Zugangspunkts für Mobilitätsdaten (NAP). Dazu soll die digitale
Schnittstelle www.mobilitaetsdaten.gv.at eingerichtet werden. Weiters
müssen nationale Stellen benannt werden, die für die entsprechende
Datenqualität sorgen. Die EU-Richtlinie macht auch Vorgaben für die
Datenverfügbarkeit. Im Gesetz wird dazu auf die bereits bestehenden
IVS-Anwendungen verwiesen, die von der öffentlichen Hand
bereitgestellt werden.
Die Digitalisierung der Mobilität habe große Bedeutung für die
vom Transitverkehr belasteten Regionen, etwa in Tirol, unterstrich
der Tiroler Bundesrat der SPÖ Daniel Schmid. Neue Bestimmungen würden
nicht mehr erlauben, dass Navigationssysteme Ausweichverkehr über
Gemeindestraßen erzeugen, wie das bisher oft der Fall gewesen sei.
Das Gesetz wirke auf den ersten Blick unspektakulär, habe aber
große Auswirkungen, wenn Ausweichverkehr auf dem niederrangigen
Straßennetz dadurch verhindert werde, betonte auch Karl Weber (ÖVP/N)
. Echtzeit-Daten würden außerdem den Umstieg auf den öffentlichen
Verkehr attraktiver und das Verkehrssystem effizienter und sicherer
machen.
Auch Günter Pröller (FPÖ/O) begrüßte die Verbesserungen für
transitgeplagte Gemeinden. Positiv sei auch, dass Österreich
weitgehend auf bereits bestehende Systeme zurückgreifen könne.
Allerdings müsse sichergestellt werden, dass die notwendige
Datensammlung nicht zu mehr Überwachung führe und die Datensicherheit
gewährleistet sei.
Bundesminister Hanke sagte, mit dem Gesetz werde ein wichtiger
Schritt für eine moderne, sichere und effiziente Verkehrssteuerung
gesetzt. Besonders erfreulich sei, dass künftig Navigationssysteme
keine Ausweichverkehre mehr verursachen könnten. (Fortsetzung
Bundesrat) sox
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
Fotos von Plenarsitzungen.