Wien (OTS) – In Österreich sterben jährlich laut EU CAREX-Datenbank
rund 1.800
Menschen an arbeitsbedingtem Krebs. EU-weit versterben laut einer
Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) jedes Jahr
sogar mehr als 100.000 Menschen. Viele dieser tragischen Fälle wären
verhinderbar gewesen – durch mehr Kontrollen und betriebliche
Prävention. Claudia Neumayer-Stickler, Leiterin des Referats für
Gesundheits- und Sozialversicherungspolitik, und Dinah Djalinous-
Glatz, ÖGB-Expertin für Arbeitnehmer:innenschutz erklären, worauf es
ankommt.
Dürfen Arbeitgeber von einer Krebserkrankung erfahren?
Grundsätzlich besteht keine Pflicht, die Krebserkrankung
offenzulegen. Nur die Art der Dienstverhinderung (z. B. Krankheit,
Reha) ist zu nennen. In Schlüsselpositionen kann jedoch ein offenes
Gespräch sinnvoll sein, um eine Vertretung zu organisieren.
Alternativ bietet sich ein vertrauliches Gespräch mit dem Betriebsrat
an. Bei gesundheitlicher Gefährdung durch die Arbeit muss dies
gemeldet werden, damit der Arbeitgeber eine geeignete Tätigkeit
anbieten kann.
Wie viel Arbeit ist trotz Krankheit möglich?
Dank moderner Therapien leben viele Krebspatient:innen länger.
Wie viel Arbeit möglich ist, ist eine medizinische Entscheidung der
behandelnden Ärztinnen und Ärzte und einzelfallabhängig.
Die Einführung der Wiedereingliederungsteilzeit ermöglicht einen
sanften Übergang zurück in den Beruf. Sie bietet Betroffenen die
Chance, in reduziertem Umfang zu arbeiten, ohne sich zu überfordern.
Bekommt man weiterhin bezahlt, wenn man krankgeschrieben ist?
Im Krankenstand wird je nach Betriebszugehörigkeit das Gehalt
mindestens sechs Wochen lang weiterbezahlt. Nach dieser Phase leistet
die Gesundheitskasse Krankengeld, das abhängig vom Einkommen bemessen
wird. Die maximale Bezugsdauer beträgt in der Regel 52 Wochen, in
Sonderfällen bis zu 78 Wochen.
Ist eine Kündigung im Krankenstand möglich?
Eine Kündigung ist auch während des Krankenstands möglich, es sei
denn, der Kollektivvertrag, die Betriebsvereinbarung oder der
Arbeitsvertrag verbieten dies. Bei Krebserkrankungen kann eine
Kündigung oft angefochten werden. Grund: Es gilt ein
Diskriminierungsverbot, da Krebs zu jenen Krankheiten gehört, die die
Arbeitsfähigkeit meist länger als 6 Monate – also nicht nur
vorübergehend – einschränkt. Betroffene sollten rasch die
Gewerkschaft oder Arbeiterkammer kontaktieren, da kurze Fristen
gelten.
Hat man Anspruch auf Pflegekarenz oder -teilzeit für Angehörige?
Arbeitnehmer:innen können für schwer erkrankte Angehörige (ab
Pflegestufe 3, bei Minderjährigen ab Stufe 1) Pflegekarenz oder –
teilzeit beantragen. Ein Rechtsanspruch besteht für bis zu vier
Wochen, erweiterbar auf sechs Monate per Vereinbarung. Das
Pflegekarenzgeld beträgt 55 Prozent des Nettoeinkommens.
Wie stellt sich die Situation von Frauen dar?
Frauen sind im Berufskrankheitengeschehen stark
unterrepräsentiert, da die Rechtslage vor allem auf männerdominierte
Branchen zugeschnitten ist. Gesundheitsrisiken in
Dienstleistungsberufen oder durch arbeitsorganisatorische Faktoren
wie Nachtarbeit werden häufig nicht berücksichtigt. Dies erschwert
die Anerkennung von Krankheiten wie Brustkrebs als Berufskrankheiten
und macht sie besonders betroffen.
Wie können wir sicherstellen, dass gute Gesundheitsvorsorge
wirklich alle erreicht?
Gesundheit darf keine Frage des Geldbörsels sein. Deshalb müssen
Vorsorge und Prävention für alle leicht zugänglich und kostenfrei
sein. Entscheidend ist ebenso, genderspezifische Gesundheitsvorsorge
gezielt zu fördern – und die bestehenden Angebote auch wirklich zu
nutzen. Unser Appell: Nutzen Sie die Chancen, die gute Vorsorge
bietet!