WKÖ-Spitze: Arbeiten im Alter wird endlich attraktiver

Wien (OTS) – „Im Ministerrat wurden heute mehrere wichtige
Forderungen der
Wirtschaftskammer beschlossen. Ein Erfolg für uns ist, das Arbeiten
im Alter endlich attraktiver wird. Besonders freut uns, dass wir
erreichen konnten, dass das Modell auch Selbstständige
berücksichtigt. Denn die Wirtschaft wird die älteren Menschen
brauchen, egal ob unselbständig oder selbstständig erwerbstätig“,
begrüßt Martha Schultz, amtsführende Vizepräsidentin der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), das heute im Ministerrat
vorgestellte Paket.

So ist ein zentraler Bestandteil ein steuerlicher Freibetrag von
bis zu 15.000 Euro jährlich, den es sowohl für unselbstständig als
auch selbstständig Erwerbstätige geben soll, die über das
Regelpensionsalter hinaus arbeiten. Beim parallelen Bezug einer
Pension soll der Freibetrag dann zustehen, wenn 40 Versicherungsjahre
in der Pensionsversicherung geleistet wurden. „Damit wird nicht nur
der Zuverdienst in der Pension gefördert, sondern es gibt auch einen
Anreiz, generell später in Pension zu gehen. Auch das ist angesichts
der Tatsache, dass wir immer älter werden, dringend nötig“, ergänzt
WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger.

Zusätzlich soll beim Zuverdienst in der Pension der
Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung entfallen. Auch dies
soll gleichermaßen für Selbständige gelten und ist ein wichtiger
Anreiz für längeres Arbeiten. Einziger Wermutstropfen ist für die WKÖ
-Spitze, dass die Regelung nicht mit Jänner 2026 kommen wird, wie es
beim zuvor diskutierten Flat-Tax-Modell geplant war, sondern erst mit
1.1.2027 in Kraft treten soll.

Weitere wichtige WKÖ-Forderungen umgesetzt, die
Leistungsbereitschaft fördern

Positiv wertet die WKÖ außerdem die geplante gesetzliche
Festlegung, dass das Feiertagsarbeitsentgelt wieder steuerbegünstigt
sein wird und es auch 2026 eine neue Steuerbegünstigung für
Überstundenzuschläge geben wird. Hier läuft die Übergangsregelung für
2024 und 2025 mit Jahresende aus. Für 2026 sollen nunmehr 15
Überstunden im Monat und insgesamt maximal 170 Euro steuerfrei sein.
„Wir arbeiten heute im Durchschnitt fast zwei Stunden pro Woche
weniger als vor Corona, die Gründe sind mehr Teilzeit und weniger
Überstunden. Die Steuerbefreiung von Überstunden ist daher eine
wichtige Maßnahme, die diesem Trend entgegenwirken soll“, begrüßt
dies Danninger.

Ebenso soll die bis 31.12.2025 befristete steuerliche
Übergangsregelung, die die Umwandlung von virtuellen
Gesellschaftsanteilen in eine Start-Up Mitarbeiterbeteiligung
begünstigt, um ein weiteres Jahr bis 31.12.2026 verlängert werden.
„Insgesamt handelt es sich um ein wichtiges Paket, das Anreize für
Mehrarbeit setzt und Leistungsbereitschaft belohnt. Genau solche
Maßnahmen brauchen wir, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu
fördern“, so Schultz und Danninger abschließend. (PWK549/DFS)