Wien (OTS) – Der Zielfahndung des Bundeskriminalamtes gelang am
Vormittag des 2.
Dezember 2025 ein bedeutender internationaler Fahndungserfolg: Am
Flughafen Wien-Schwechat wurde ein 38-jähriger mexikanischer
Staatsbürger festgenommen. Grundlage war eine von der
Staatsanwaltschaft Korneuburg – basierend auf einem US-
Auslieferungsersuchen – erlassene und richterlich genehmigte
Festnahmeanordnung.
Schwere Vorwürfe in den USA
Dem Mann werden von den US-Behörden schwere Sexualdelikte zur
Last gelegt, darunter schwerer sexueller Missbrauch Unmündiger sowie
pornografische Darstellungen Minderjähriger. Nach amerikanischem
Recht droht ihm im Falle einer Verurteilung eine
Mindestfreiheitsstrafe von 25 Jahren.
Der Beschuldigte ist in den USA bereits einschlägig vorbestraft
und hatte bereits rund zehn Jahre in Haft verbracht, unter anderem
wegen sexuellen Missbrauchs, Drogendelikten sowie Verstößen gegen
Migrationsbestimmungen.
„Ein beachtlicher Erfolg für die Zielfahnder des
Bundeskriminalamtes. Sie sind mit ihrer Professionalität und
Schlagkraft ein internationales Aushängeschild. Gratulation!“, so
Innenminister Gerhard Karner.
Andreas Holzer, Direktor des Bundeskriminalamtes, ergänzt: „Die
heutige Festnahme unterstreicht erneut die hohe Professionalität
unserer Zielfahndung. Solche Erfolge sind nur möglich, wenn nationale
und internationale Partner mit höchster Präzision und Vertrauen
zusammenarbeiten.“
Vorbildliche internationale Zusammenarbeit
Die Festnahme erfolgte auf Grundlage eines
Zielfahndungsunterstützungsersuchens des US Department of Homeland
Security – Homeland Security Investigations (HSI) – nach der Landung
am Flughafen Wien-Schwechat. Der Mann dürfte aufgrund des Besuchs
eines Weihnachtsmarktes nach Österreich gereist sein.
Die Umsetzung gelang durch die hervorragende und professionelle
Kooperation zwischen dem Bundeskriminalamt, dem HSI-Attaché der US-
Botschaft in Wien, der Staatsanwaltschaft Korneuburg sowie der
Kriminaldienstgruppe des Stadtpolizeikommandos Schwechat, welche die
Maßnahmen am Flughafen maßgeblich unterstützte. Diese enge
internationale Zusammenarbeit war entscheidend für den raschen und
sicheren Zugriff.
Auslieferungshaft verhängt
Auf Anordnung der ermittlungsführenden Staatsanwältin wurde der
Festgenommene in die Justizanstalt Korneuburg eingeliefert und noch
am selben Tag der zuständigen Richterin vorgeführt. Die
Auslieferungshaft wurde ebenfalls am 2. Dezember 2025 verhängt.