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Hanel-Torsch: MieterHilfe als starke Partnerin an Seite der Mietenden – Wertsicherungen & Mietzinsanpassungen werden kostenlos überprüft

Wien (OTS) – Zahlreiche Wiener Mieter*innen haben das kostenlose
Beratungsangebot
bereits in Anspruch genommen. Wer eine Mieterhöhung erhalten hat oder
Fragen zu deren Zulässigkeit hat, kann sich an die MieterHilfe der
Stadt Wien wenden. Also: Genau prüfen, aufs Geld schauen und das
eigene Recht sichern – mit kompetenter und kostenloser Unterstützung
der Mietrechts-Expert*innen der Stadt Wien. Auch vor Ort beim Tag des
Wiener Wohnbaus 2026.

Seit 1. April können die Mietzinse bei vielen Mietverhältnissen
erstmals in diesem Jahr wieder angehoben werden. Gleichzeitig gelten
aufgrund der von der Bundesregierung beschlossenen Regelungen neue
und strengere gesetzliche Vorgaben. Diese Regeln sind eine komplexe
Materie, deshalb brauchen die Wiener Mieter*innen die richtigen
Mietrechts-Expert*innen an ihrer Seite, die mit ihnen gemeinsam ihr
gutes Recht sichern und Ihnen helfen, Geld und Nerven zu sparen.

Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch erklärt: „Die MieterHilfe der
Stadt Wien unterstützt, prüft und berät, wenn es darum geht die
Rechte der Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt zu vertreten und
zu sichern. Gerade durch die Neuerungen der letzten Jahre ist es für
die Mietenden oft nicht klar, ob Wertanpassungen und
Mietzinserhöhungen rechtens sind oder nicht. Da setzen wir an, denn
in Wien hat das Einhalten der Mietbestimmungen Priorität. Darüber
hinaus braucht es ein neues modernes bundesweites Mietrecht,
unabhängig davon in welchem Jahr das Haus errichtet wurde oder wo es
liegt. Die MieterHilfe schafft Klarheit, prüft Vorschreibungen und
berät kostenlos zu mietrechtlichen Fragen!“

Wer eine Vorschreibung erhalten hat, unsicher ist oder die
Rechtmäßigkeit einer Erhöhung überprüfen lassen möchte, sollte dieses
Angebot unbedingt nutzen. Denn auch weit nach dem April kann Beratung
und Unterstützung nötig sein. Und die kommt von der MieterHilfe der
Stadt Wien jederzeit, kompetent und kostenlos.

Neu bei befristeten Mietverträgen: Mindestdauer auf fünf Jahre
verlängert

Neben den Bestimmungen zu Mietzinserhöhungen gilt seit 2026 auch
eine neue Mindestbefristung. Neue befristete Mietverträge müssen
grundsätzlich für mindestens fünf Jahre abgeschlossen oder
entsprechend verlängert werden. Wird

dennoch eine kürzere Befristung vereinbart, bleibt der
Mietvertrag zwar gültig, die verkürzte Befristung ist jedoch
rechtlich nicht durchsetzbar. Also auch da: Genau schauen und prüfen
lassen vor einer schnellen Unterschrift, die einem nachher leidtut.

„Gerade bei Wertanpassungen kommt es auf den konkreten
Mietvertrag und die richtige Berechnung an. Viele Fragen lassen sich
rasch klären, wenn die Unterlagen geprüft werden. Deshalb empfehlen
wir allen Mieterinnen und Mietern, die bei Erhalt einer Vorschreibung
unsicher sind: Kommen Sie zur MieterHilfe. Die Beratung ist
kostenlos, kompetent und vertraulich“, betont Christian Bartok,
Leiter der MieterHilfe der Stadt Wien.

MieterHilfe berät vor Ort beim Tag des Wiener Wohnbaus

Die MieterHilfe der Stadt Wien steht allen Wiener Mieter*innen
kostenlos für Fragen rund um Mietrecht, Wertanpassungen,
Mietzinserhöhungen sowie Befristungen zur Verfügung. Auch am Tag des
Wiener Wohnbaus am 6.9.2026 ist sie stark vertreten. An diesem
letzten Sonntag vor Schulbeginn beraten die Expert*innen vor Ort.
Auch alle anderen Dienststellen der Stadt Wien rund ums Wohnen sind
da, für alle Wiener*innen: Im Rudolf-Bednar-Park im 2. Bezirk., von
12.00 – 18.30.

Weitere Informationen unter :

www.mieterhilfe.at

www.wienwohntbesser.at