Wien (OTS) – Anlässlich des morgigen Festaktes zum 80. Jahrestag des
Pariser
Vertrages im Meraner Kurhaus warnt FPÖ-Südtirolsprecher NAbg.
Christofer Ranzmaier vor einer geschönten historischen Bilanz: „Mit
dem Pariser Vertrag wurde nicht das Selbstbestimmungsrecht der
Südtiroler verwirklicht, sondern dessen Verweigerung für den
damaligen Zeitpunkt politisch besiegelt. Nachdem die Rückkehr
Südtirols zu Österreich verhindert wurde, sollte wenigstens ein
völkerrechtlich abgesicherter Volksgruppenschutz das Überleben der
Südtiroler in einem fremden Staat gewährleisten. Aus dieser bitteren
Notlösung entstand die österreichische Schutzfunktion.“
„Achtzig Jahre später müssen wir ernüchtert feststellen: Wer eine
solche Schutzmacht hat, muss hoffen, dass er sie niemals wirklich
braucht. Wien beschwört seine historische Verantwortung in Festreden,
verweigert aber jede dauerhafte parlamentarische und politische
Struktur, mit der diese Verantwortung tatsächlich wahrgenommen werden
könnte. Die Nichteinsetzung des Südtirol-Unterausschusses als
jahrzehntelang selbstverständlicher Platz für Südtiroler Anliegen im
Parlament durch ÖVP, SPÖ und NEOS ist dafür ein eindrucksvoller
Beweis“, erklärte Ranzmaier.
Grundproblem sei eine falsche Interpretation des österreichischen
Schutzmachtinteresses: „Österreich ist nicht Schutzmacht der
Südtiroler Landesregierung, der SVP, des Landeshaupmanns oder eines
bestimmten Autonomiemodells. Österreich trägt Verantwortung für den
Fortbestand, die Identität und die Rechte der deutschen und
ladinischen Volksgruppe. Für den Landeshauptmann und die SVP geht es
naturgemäß auch um Zuständigkeiten, Mandate und den Erhalt ihrer
politischen Macht. Österreich muss hingegen unabhängig davon
beurteilen, ob eine Entwicklung den Volksgruppenschutz langfristig
stärkt oder schwächt“, so Ranzmaier.
Bei der jüngsten Autonomiereform habe Wien auf eine solche
eigenständige Beurteilung weitgehend verzichtet und sich stattdessen
bedingungslos auf die Beurteilung des Landeshaupmanns verlassen.
Dasselbe Muster zeige sich nun offenbar bei der geplanten Neuordnung
der Südtiroler Wahlkreise. „Ob Autonomiereform oder Wahlkreisgrenzen:
Die österreichische Bundesregierung wartet ab, was aus dem Bozner
Landeshauptmannbüro gemeldet wird, und übernimmt anschließend dessen
Bewertung. Die Meinung Kompatschers kann Österreichs eigenständige
Prüfung aber ebenso wenig ersetzen, wie ein Beschluss des Landtags
das per se tut.“
Gerade die Wahlkreisdebatte zeige, warum beide Interessen
auseinandergehalten werden müssten: „Für die SVP geht es bei
Wahlkreisgrenzen zwangsläufig auch um eigene Mandate und Mehrheiten.
Österreich muss hingegen prüfen, ob die angemessene und dauerhafte
Vertretung der deutschen und ladinischen Volksgruppe im italienischen
Parlament gewährleistet bleibt und ob Verpflichtungen aus dem
Südtirol-Paket berührt werden. Eine Schutzmacht muss von sich aus
tätig werden – auch ohne Hilferuf aus der Südtiroler Landesregierung.
Andernfalls überlässt sie ausgerechnet jenen, die von einer
Entscheidung parteipolitisch betroffen sind, die alleinige Definition
des Schutzmachtinteresses.“
Von Bundespräsident Alexander Van der Bellen erwartet Ranzmaier beim
gemeinsamen Festakt mit dem italienischen Staatspräsidenten Sergio
Mattarella daher mehr als ein allgemeines Bekenntnis zur guten
Nachbarschaft: „Achtzig Jahre nach Paris braucht Österreich endlich
eine aktive und eigenständige Schutzmachtpolitik. Dazu gehören die
Einsetzung des Südtirol-Unterausschusses im Nationalrat, eine
laufende unabhängige Bewertung aller volksgruppenrelevanten
Entwicklungen und die Bereitschaft, gegenüber Rom frühzeitig klare
Grenzen aufzuzeigen. Eine Schutzmacht, die erst auf Zuruf der
regierenden Partei in Bozen handelt, hat ihren eigentlichen Auftrag
nicht verstanden.“