Wien (OTS) – In elf Tagen treten in Österreich die neuen Regelungen
zur Umsetzung
der europäischen EmpCo-Richtlinie in Kraft. Damit gelten künftig
deutlich strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.
Der Handelsverband unterstützt das Ziel, Konsument:innen wirksam vor
Greenwashing zu schützen, warnt jedoch vor erheblichen
Rechtsunsicherheiten, unverhältnismäßigen Belastungen und einer
möglichen Klagswelle gegen redliche Unternehmen.
„ Greenwashing schadet den Konsument:innen, dem fairen Wettbewerb
und allen Unternehmen, die tatsächlich in Nachhaltigkeit investieren.
Die Zielsetzung der EmpCo-Richtlinie ist daher richtig. Die Umsetzung
darf aber nicht dazu führen, dass Händler wegen unklarer
Abgrenzungen, übersehener Formulierungen oder übernommener
Herstellerangaben unmittelbar in der Abmahnfalle landen “, erklärt
Rainer Will , Geschäftsführer des freiwilligen, überparteilichen und
unabhängigen Handelsverbands. „ Aus Angst vor Klagen werden viele
mittelständische Händler künftig wohl ganz darauf verzichten, ihre
Umweltleistungen zu zeigen. Dieses Greenhushing kann nicht im Sinne
der EU-Kommission sein. Und einmal mehr stellt sich die Frage, wie
sichergestellt werden soll, dass sich auch Fernost-Plattformen an die
neuen EU-Regeln halten. “
Zwtl.: Tausende Produkte und Werbemittel betroffen
Die neuen Bestimmungen betreffen Umweltangaben auf Verpackungen,
Etiketten, Websites, Onlineshops, Social-Media-Beiträgen und anderen
Werbemitteln. Allgemeine Aussagen wie „grün“, „nachhaltig“,
„umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ dürfen künftig nur noch unter
engen Voraussetzungen verwendet werden.
Händler können dabei auch für Angaben verantwortlich gemacht
werden, die ursprünglich von Herstellern oder Lieferanten stammen.
Doch eine vollständige rechtliche und inhaltliche Prüfung jedes
einzelnen Claims auf jedem Fremdmarkenprodukt ist für Händler mit
breitem Sortiment faktisch kaum zu bewältigen.
Zwtl.: Beraten statt strafen
Der Handelsverband fordert Behörden,
Verbraucherschutzorganisationen und klagebefugte Einrichtungen
deshalb auf, bei erstmaligen oder geringfügigen Verstößen zunächst
den Dialog zu suchen. Unternehmen, die ihre Kommunikation
nachweislich überprüfen und anpassen, sollen beanstandete Angaben
kurzfristig korrigieren können, bevor Sanktionen oder Klagen folgen.
„ Wenige Tage vor dem Stichtag bestehen selbst unter
Rechtsexpert:innen unterschiedliche Auffassungen zu einzelnen
Anwendungsfragen. Deshalb muss in der ersten Phase gelten:
Information und Abhilfe vor Sanktion. Das ist kein Freibrief für
Greenwashing, sondern eine Frage der Verhältnismäßigkeit und
Rechtssicherheit “, so Handelssprecher Will .
Weiterhin offen sind einige praktische Fragen zu bereits
produzierten Waren, Verpackungen und Etiketten. „ Es wäre ökologisch
widersinnig, einwandfreie Produkte oder Verpackungen im Namen der
Nachhaltigkeit vernichten zu müssen. Aufbrauchen statt wegwerfen muss
das Gebot der Stunde sein “, betont Will.
Zwtl.: Digitale Inhalte rasch überprüfen
Für Websites, Onlineshops, Social-Media-Beiträge und andere
weiterhin abrufbare digitale Inhalte besteht keine vergleichbare
Übergangsfrist, wie es sie etwa für zivilrechtliche Ansprüche
hinsichtlich Warenaltbeständen gibt. Unternehmen sollten daher
sämtliche verwendeten Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen umgehend
überprüfen.
Zur Unterstützung der Handelsbetriebe hat der Handelsverband
gemeinsam mit Taylor Wessing einen praxisorientierten EmpCo-Leitfaden
veröffentlicht. Darüber hinaus bietet die freiwillige
Interessensvertretung für ihre Mitglieder in Kürze gemeinsam mit EY
denkstatt ein Webinar zu den neuen EmpCo-Regelungen und ihrer
praktischen Umsetzung an.