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Gerstorfer: 13. und 14. Pension sind für die Pflegefinanzierung tabu

Wien (OTS) – Klare Absage des Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ)
an den
Vorstoß der Vorsitzenden der Landes-Sozialreferentenkonferenz,
Martina Rüscher, auf den 13. und 14. Pensionsbezug von Heimbewohner*
innen zugreifen zu wollen: „Das wird vom PVÖ gänzlich abgelehnt“,
stellt PVÖ-Präsidentin Birgit Gerstorfer klar.

Ältere Generation wurde schon mehr als genug zur Kasse gebeten

„Die Krankenversicherungsbeiträge wurden ausschließlich für
Pensionist*innen von 5,1 auf 6,0 Prozent erhöht, das ist rund eine
halbe Milliarde Euro pro Jahr. Es waren die Pensionistinnen und
Pensionisten, die die ÖGK saniert haben“, so Gerstorfer. Gleichzeitig
wurde bei den Leistungen gekürzt: Selbstbehalte bei
Krankentransporten, höhere Kosten beim Zahnersatz, Einschnitte beim
Krankengeld, höhere e-card-Gebühr, Verdoppelung der BVAEB-
Selbstbehalte von 10 auf 20 Prozent. „Die ältere Generation zahlt
nicht nur drauf, sie bekommt auch weniger Leistung. Ein Griff auf die
Sonderzahlungen wäre die nächste Belastungswelle.“

Sonderzahlungen sind Teil des Lebensrhythmus

„Weder Mieten noch Essen werden 14 Mal jährlich bezahlt“, so
Gerstorfer. Würden sie herangezogen, hätten Mindestpensionist*innen
jährlich ein Minus von 1.934 Euro, bei höheren Pensionen bis zu 5.500
Euro. Schon heute werden 80 Prozent der Pension und ein Großteil des
Pflegegeldes abgegeben. „Das trifft genau die Aufbau-Generation –
eine völlig unakzeptable Benachteiligung.“ Fehlende Pflegemittel
seien ein Struktur- und Zuständigkeitsproblem zwischen Bund, Ländern
und Gemeinden: „Eine Flickwerklösung zu Lasten der Älteren ist sozial
und sachlich nicht zu vertreten.“

Zinsen und Dividenden: kaum Substanz, große Ungerechtigkeit

Der Anteil jener Pflegebedürftigen in Heimen, die über
nennenswerte Wertpapiere oder große Spareinlagen verfügen, ist kaum
erwähnenswert. „Wer hier von Vermögenszugriff spricht, greift real
auf Bausparerzinsen und kleine Sparguthaben zu. Das bringt dem System
kaum Geld, verunsichert aber hunderttausende Menschen.“ Besonders
ungerecht seien die unterschiedlichen Länderregelungen: „Für
Betroffene ist nicht nachvollziehbar, warum Zinsen für einen
Bausparer in einem Bundesland geschützt sind und in einem anderen zur
Finanzierung herangezogen werden. Das ist keine verlässliche
Sozialpolitik. Ob jemand Pflege benötigt, entscheidet sich am
Gesundheitszustand – nicht am Kontostand und nicht an einer
Landesgrenze.“ Der PVÖ fordert einheitliche Regelungen, eine
solidarische Pflegefinanzierung aus öffentlichen Mitteln und die
Einbindung der Seniorenorganisationen: „Der Pflegeregress darf nicht
durch die Hintertüre zurückkehren.“ (Schluss)