Innsbruck (OTS) – Wer arbeitet, hat ein Recht darauf, für diese
Arbeit bezahlt zu
werden. Dieser eigentlich selbstverständliche Grundsatz darf auch
dann nicht außer Kraft gesetzt werden, wenn ein Unternehmen insolvent
wird. Genau dafür gibt es den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). Er ist
kein Luxus und keine beliebige Sozialleistung, sondern eine zentrale
Schutzvorrichtung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. „Anstelle
endlich dafür zu sorgen, dass der Wirtschaftsstandort einen
Aufschwung nehmen kann, führen sinnlose Sparmaßnahmen dazu, dass
genau das Gegenteil erreicht wird. Die Arbeitgeberbeiträge an den IEF
wurden wiederholt gesenkt zu Gunsten der Wirtschaft – diese boomt
jedoch trotzdem nicht, sondern ruft nach immer weiteren Entlastungen.
Das führt dazu, dass auch ein so wichtiges Instrument des
Sozialstaats wie der IEF gefährdet wird“, kritisiert AK Präsident
Erwin Zangerl. „Obwohl die Wirtschaft in den letzten zehn Jahren mit
über 63 Milliarden Euro gestützt wurde, wurden die Lohnnebenkosten
erneut gesenkt. Und das rein aus politischem Kalkül und nicht, um das
Staatsdefizit einzudämmen. Das Beispiel des jetzt ohne Eingriff
selbst insolventen Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) zeigt, wie
kurzsichtig in Österreich Wirtschaftspolitik gemacht wird: Für die
Arbeitgeber und gegen die Arbeitnehmer, die bei einer Insolvenz nun
um ihre Ansprüche umfallen, da die Bundesregierung diese wichtige
Unterstützung unseres Sozialsystems ausgehungert hat“, so Zangerl,
der darauf verweist, dass auch der Rechnungshof die Notwendigkeit
höherer Beiträge bestätigt.
Der aktuelle Bericht des Rechnungshofes zeigt, wie wichtig ein
leistungsfähiger und ausreichend finanzierter Insolvenz-Entgelt-Fonds
ist. Im Jahr 2024 stellten 33.221 Beschäftigte einen Erstantrag auf
Insolvenz-Entgelt – für nicht bezahlte Löhne und Gehälter für bereits
geleistete Arbeit. 270,3 Millionen Euro wurden an betroffene
Beschäftigte ausbezahlt. Im Jahr 2025 stiegen die Auszahlungen auf
über 300 Millionen Euro. „Hinter diesen Zahlen stehen keine
abstrakten Budgetpositionen. Dahinter stehen Menschen, die ihre Miete
bezahlen müssen, Familien erhalten, Kredite bedienen und ihren
täglichen Lebensunterhalt bestreiten müssen – und die oftmals von
einem Tag auf den anderen mit der Insolvenz ihres Arbeitgebers
konfrontiert werden. Und diesen Menschen sagen irgendwelche Think-
Tanks und liberale Parteienvertreter, sie sollen eben den Gürtel
enger schnallen, da der Fonds sparsamer werden müsste. Doch der
Insolvenzentgeltfonds vergibt keine Almosen, sondern Geld, das den
Beschäftigten aus einer Insolvenz zusteht, die nicht von den
Beschäftigten, sondern durch Politik, Wirtschaft oder Industrie
verursacht wurde“, stellt Zangerl klar. Zangerl verweist auch darauf,
dass die Anhebung des Beitrags zum IEF auch keine Glaubensfrage ist,
sondern eine gesetzliche Pflicht, die auch vom Rechnungshof
eingefordert wird.
„Wer gearbeitet hat, hat auch Anspruch auf sein Geld. In der
aktuellen Diskussion wird mitunter der Eindruck erweckt, beim
Insolvenz-Entgelt handle es sich um eine großzügige staatliche
Leistung, bei der man problemlos den Rotstift ansetzen könne“, so
Zangerl weiter. Das sei jedoch grundlegend falsch. Denn der Fonds
sichert arbeitsrechtliche Ansprüche, die Beschäftigte bereits
erworben haben: ausständige Löhne und Gehälter ebenso wie offene
Zeitguthaben, Urlaubsersatzleistungen, Kündigungsentschädigungen und
weitere gesetzlich geschützte Ansprüche.
„Wer diese Absicherung pauschal beschneiden will, muss daher auch
sagen, was das in der Praxis bedeutet: Das wirtschaftliche Risiko
einer Unternehmensinsolvenz wird stärker auf jene Menschen
übertragen, die dieses Unternehmen nicht geführt und die nicht
unternehmerische und schon gar nicht politische Entscheidungen
getroffen haben. Und um es noch einmal klar zu sagen:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind keine Risikokapitalgeber
ihrer Arbeitgeber.
Vor allem darf ein weiterer Befund des Rechnungshofes nicht unter
den Tisch fallen: Die finanzielle Situation des Fonds ist auch eine
Folge politischer Entscheidungen über seine Finanzierung. Der
Beitragssatz wurde über Jahre deutlich reduziert und 2022 auf nur
noch 0,1 Prozent abgesenkt. Die zuvor aufgebauten Reserven gingen
dadurch stark zurück. Der Rechnungshof hält deshalb eine Anhebung des
Beitragssatzes für notwendig.
Besonders kritisch sind Vorschläge zu sehen, die unter Verweis
auf internationale Vergleiche bei Bezugsdauer und Höchstgrenzen
ansetzen und damit den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
reduzieren wollen.
Solche Vorschläge folgen einem einfachen Muster: Wenn die
Finanzierung eines Sicherungssystems schwieriger wird, werden die
Leistungen gekürzt. „Das mag auf einer Musterrechnung einfach
aussehen. Sozialpolitisch und arbeitsrechtlich ist es jedoch der
falsche Ansatz“, sagt Zangerl.
Leistungskürzungen würden auch das Finanzierungsproblem nicht an
seiner Wurzel lösen. „Wenn ein Fonds über Jahre Reserven aufbaut und
gleichzeitig seine Finanzierung anschließend deutlich zurückgefahren
wird, muss auch über eine nachhaltige Finanzierung gesprochen werden.
Es ist traurig genug, dass der Rechnungshof überhaupt auf eine solche
Tatsache hinweisen muss“, stellt Zangerl klar.
Die Kürzungen würden auch Menschen gerade in einer Phase
maximaler wirtschaftlicher Unsicherheit treffen, sagt Zangerl: „Wer
gleichzeitig seinen Arbeitsplatz verliert und auf offene Lohn- oder
Gehaltszahlungen wartet, braucht Sicherheit und keine zusätzliche
Diskussion darüber, welcher Teil seines bereits erworbenen Anspruchs
noch abgesichert wird.“
Verwundert zeigt sich Zangerl auch über die Einstellung
wirtschaftsliberaler Denkfabriken, denn „wenn ausständige Gehälter
nicht abgesichert sind, vernichten Unternehmensinsolvenzen
unmittelbar auch die Kaufkraft, Betroffene müssen ihren Konsum
drastisch reduzieren, könnten Zahlungsverpflichtungen nicht mehr
erfüllen und sind unter Umständen auf andere staatliche
Unterstützungsleistungen angewiesen – wo hier die Ersparnis oder
Verbesserung der Wirtschaftsleistung des Landes sein soll, erschließt
sich wohl keinem logisch denken Menschen“, so Zangerl abschließend.