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„Bürgeranwalt“: Einzelbett für ALS-Patient verweigert

Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
„Bürgeranwalt“ am
Samstag, dem 19. September 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
folgende Beiträge:

Einzelbett für ALS-Patient verweigert

Herr W. leidet seit mehreren Jahren an amyotropher
Lateralsklerose (kurz ALS). Der 74-Jährige kann nicht mehr sprechen
und wird in der Nacht von heftigen Hustenanfällen geplagt. Auf
Anraten seines behandelnden Arztes will Herr W. eine Reha besuchen,
allerdings wurde ihm von der PVA nur ein Doppelzimmer genehmigt –
obwohl seine Frau für ihn ein Einzelzimmer in einer entsprechenden
Einrichtung in der Steiermark organisieren konnte und die Familie
auch den Einzelzimmerzuschlag bezahlen würde. Frau W. hat sich
daraufhin hilfesuchend an die Volksanwaltschaft gewandt. Nach
anfänglichem Zögern der PVA ist kurz vor der Sendung doch ein
Einzelzimmer genehmigt worden. Trotz dieses Erfolgs möchte
Volksanwalt Bernhard Achitz mit einem Vertreter der PVA diskutieren,
nach welchen Kriterien die Versicherungsanstalt entscheidet, wer ein
Einzelzimmer genehmigt bekommt und wer nicht.

Nun doch Assistenz für Kinder mit Diabetes-Typ-1

An Diabetes-Mellitus-Typ-1 erkrankte Kleinkinder bekamen in der
Steiermark nicht mehr überall eine Eins-zu-eins-Betreuung, die ihnen
den Besuch von öffentlichen Kindergärten sichern würde. Die
zuständigen Behörden argumentierten, dass es sich um eine
„chronische, noch beeinflussbare Erkrankung“ handle und dass die
„gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Mensch mit
Behinderung im Sinne des Steiermärkischen Behindertengesetzes nicht
erfüllt werden“. Die Eltern der betroffenen Kinder fühlten sich
diskriminiert. Die Volksanwaltschaft ortete bereits im Dezember 2025
einen Missstand im Gesetzesvollzug. In den vergangenen Monaten hat
das Steirische Landesverwaltungsgericht allerdings die Einwände der
Volksanwaltschaft berücksichtigt und die Entscheidungen korrigiert.

Konflikt um Balkonverglasung

Susanne S. will den Balkon ihrer Eigentumswohnung mit
Sonnenschutzglas verbauen. Eine Beschattungsmaßnahme, für die die
Niederösterreicherin nach dem Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG, die
Zustimmung aller Miteigentümer und Eigentümerinnen der Wohnhausanlage
braucht. In ihrem Fall sind das 61 Parteien – drei sind dagegen. Da
es in der Praxis so gut wie unmöglich ist, die ausdrückliche
Zustimmung aller Wohnungseigentümer:innen einzuholen, plant das
zuständige Ministerium für Wohnen eine Gesetzesänderung, die für
Hitzeschutzmaßnahmen das Ersetzen der fehlenden Zustimmungen bei
Gericht erleichtern soll. Welche Erleichterungen geplant sind und
welche Auswirkungen das in der Praxis hat, erläutert Immobilien-
Rechtsexperte Reinhard Pesek im Studio.