Wien (OTS) – Die Dekarbonisierung des Gebäudebestands ist ein
zentraler Hebel für
das Erreichen der Klimaziele und stellt die gemeinnützige
Wohnungswirtschaft zugleich vor große technische, wirtschaftliche und
rechtliche Herausforderungen. Rechtsfragen zur Dekarbonisierung des
Gebäudebestands werden derzeit auf ExpertInnenebene verhandelt. Der
Verband der gemeinnützigen Bauvereinigungen, dessen 173 Mitglieder
über 1 Million Wohnungen verwalten, stellt nun einen Plan zur raschen
Dekarbonisierung vor.
Zwtl.: Die Gebäudehülle steht – die Heizung nicht
Ein erster thermischer Sanierungszyklus der Wohnungen von
gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBVs) ist weitgehend abgeschlossen.
Der Handlungsbedarf liegt heute primär bei der Wärmeerzeugung – bei
jenem Teil, der die Emissionen tatsächlich senkt. Letztes Jahr wurden
im GBV-Bestand rund 6.900 Wohnungen von fossilen auf klimafreundliche
Systeme umgestellt, ein Plus von 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Um
das Ziel zu erreichen, bis 2040 fossilfrei zu heizen, wären
rechnerisch rund 20.000 Heizungsumstellungen jährlich nötig – etwa
das Dreifache.
Zwtl.: Die Eigenmittel sind gebunden
Im gemeinnützigen Sektor gilt das Kostendeckungsprinzip.
Bestandsinvestitionen werden im Wesentlichen über den Erhaltungs- und
Verbesserungsbeitrag (EVB) finanziert, dessen Höhe gesetzlich
geregelt ist. Das 3. und das 4. Mietrechtliche
Inflationslinderungsgesetz (MILG) haben die Valorisierung des EVB
gedeckelt beziehungsweise für 2025 ausgesetzt. Nach Berechnungen des
Verbands summieren sich die EVB-Mindereinnahmen von 2024 bis 2027 auf
536 Millionen Euro. Aus eigener Substanz ist dieser Ausfall nicht zu
decken, das Eigenkapital steckt bereits in Grundstücken, Wohngebäuden
und Sanierungen.
Zwtl.: Fünf-Punkte-Plan zur Dekarbonisierung
Zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen ist aus Sicht
des Verbandes folgender Fünf-Punkte-Plan dringend umzusetzen:
1. EVB anpassen und langfristig werterhaltend ausgestalten. Ohne
planbare Erhaltungsmittel gibt es keine planbare Dekarbonisierung.
2. Gezielt fördern beim Umstieg auf neue Heiz- und Kühlsysteme.
Klimaschutz darf nicht ausschließlich über die Wohnkosten der
MieterInnen finanziert werden.
3. Zentrale statt individueller Lösungen, bei Wärme wie bei Kühlung.
Der Ersatz dezentraler Gasthermen durch zentrale Systeme ist der
technische Schlüssel im schwierigsten Bestandssegment. Dasselbe gilt
für die Kühlung: Einzelgeräte in einzelnen Wohnungen sind weder
energetisch noch wirtschaftlich sinnvoll.
4. Duldungspflichten klar regeln. Wer eine Anlage im gesamten Haus
tauscht, braucht Rechtssicherheit über den Zugang zu einzelnen
Wohnungen. Einzelne Wohnungen dürfen ein Gesamtprojekt nicht
aufhalten.
5. Erhöhungsverfahren beim EVB vereinfachen. Langwierige Verfahren
blockieren Projekte, die auf Jahre budgetiert sind.
„Bei uns ist die thermische Sanierung der Gebäudehülle weit
fortgeschritten. Jetzt geht es primär um Heizung und Kühlung – und
dafür brauchen wir den EVB und eine verlässliche Förderung“,
unterstreicht KommR Mag. Michael Gehbauer, Obmann des
Österreichischen Verbands gemeinnütziger Bauvereinigungen. „Wir gehen
zuversichtlich in diesbezügliche Gespräche. Die Aufgabe ist lösbar.“
Mag.a Isabella Stickler, Obmannstellvertreterin, ergänzt:
„Dekarbonisierung darf nicht an fehlender Planbarkeit scheitern. Wir
brauchen Lösungen, die technisch funktionieren, wirtschaftlich
darstellbar sind und gleichzeitig die Leistbarkeit des Wohnens
sichern“.
Über GBVs
GBVs, kurz für Gemeinnützige Bauvereinigungen, sind Österreichs erste
Adresse für leistbares Wohnen. Mit rund 173 gemeinnützigen
Wohnbauträgern, über 1.000.000 Wohnungen und über 2.000.000
Bewohnerinnen und Bewohnern leisten sie Tag für Tag einen
wesentlichen Beitrag dafür, dass Wohnen in Österreich leistbar
bleibt. Die durchschnittliche gemeinnützige Miete liegt bei Ꞓ 8,70
pro Quadratmeter und Monat – rund 30 % unter dem privaten Markt.