Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
„Bürgeranwalt“ am
Samstag, dem 28. Februar 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
folgende Beiträge:
Gewerbebetrieb im Grünland – Anrainerbeschwerde in Altlengbach
Mehrere Anrainer haben sich an die Volksanwaltschaft gewandt und
beklagen Belastungen durch eine Kfz-Lackiererei und -Werkstatt in der
Marktgemeinde Altlengbach im Bezirk St. Pölten. Der Betrieb befindet
sich nach Angaben der Beschwerdeführer auf Flächen, die als Grünland
beziehungsweise private Verkehrsfläche gewidmet sind, und liegt zudem
im Landschaftsschutzgebiet Wienerwald. Trotz dieser Widmung seien
baurechtliche und gewerberechtliche Genehmigungen erteilt und in den
vergangenen Jahren erweitert worden. Im Zentrum der Beschwerde steht
die Frage der behördlichen Zuständigkeit zwischen Gemeinde und Bezirk
sowie die Vollziehung von Bau-, Raumordnungs- und Gewerberecht.
Volksanwältin Gaby Schwarz greift den Fall in der Sendung
„Bürgeranwalt“ auf.
Badeteich Süßenbrunn
Auf einer großen Fläche am Rand Wiens, in Süßenbrunn, ist eine
großflächige Hundeauslaufzone. Mittendrin liegt aber auch ein
Kinderspielplatz und ein Badeteichzugang. Für Familien mit Kindern
sei das gefährlich, kritisierte ein Anrainer bereits vor vier Jahren
und hat die Volksanwaltschaft um Unterstützung ersucht. Hat nun die
Bezirksvorstehung Donaustadt mit dem Stiftungseigentümer eine Lösung
finden können?
Ignorierte Patientenverfügung
Bei einer medizinischen Routineuntersuchung ist bei Herrn M. eine
Fistel im Kopf entdeckt worden. Der bis dahin gesunde, weitgehend
fitte Mann muss dringend operiert werden. Nach der Operation ist der
Niederösterreicher ein Pflegefall, hat Pflegestufe 7 zuerkannt
bekommen. Neben der Frage, ob das eine schicksalhafte Fügung war oder
ob ein ärztlicher Kunstfehler passiert ist, geht „Bürgeranwalt“ auch
der Frage nach, ob eine sogenannte Patientenverfügung im Spital
korrekt beachtet wurde.