St. Pölten (OTS) – Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von
Landeshauptfrau Johanna
Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse gefasst:
Die NÖ Landesregierung beschloss eine Erstattung der anteiligen
Umsatzsteuer im Wert von 83.332,50 Euro für ein
Hilfeleistungsfahrzeug 3 (HLF 3) der Stadtgemeinde Lilienfeld.
Mit einem genehmigten vierjährigen Fördervertrag für die Jahre
2026 bis 2028 werden der laufende Betrieb als auch die Forschungs-
und Disseminationstätigkeiten der Liturgiewissenschaftlichen
Gesellschaft Klosterneuburg mit 35.000 Euro p. a. gefördert.
Für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Research Studios
Niederösterreich „SDIS – Smart Digital Industries & Services“ erhält
die Research Studios Austria Forschungsgesellschaft mbH für die Jahre
2026 bis 2028 eine Förderung in Höhe von insgesamt bis zu 1.200.000
Euro.
Der Verein „ARGE Elektrifizierung Feldbrunnen Haringsee“ plant
die Elektrifizierung von 84 Feldbrunnen in den Katastralgemeinden
Haringsee, Lassee, Kopfstetten, Witzelsdorf und Loimersdorf. Das
Projekt trägt zur Erreichung der Klimaziele bei, senkt Betriebskosten
und verbessert die Umwelt- und Lebensqualität in der Region. Die
Maßnahme soll mit einem Fördersatz von 50 Prozent der Netto-
Investitionskosten gefördert werden, d.s. 1.264.989,11 Euro. Darin
ist ein Landesbeitrag von 283.944,52 Euro enthalten.
Das Land Niederösterreich fördert die Errichtung der Tagesstätte
Schrems der igz-Inklusion, Gesundheit und Zukunft gemeinnützige GmbH
am Standort Schrems bis maximal 580.000 Euro.
Der Verfassungsgerichtshof hat das Wahlverfahren für die Wahl des
Gemeinderates der Marktgemeinde Kematen an der Ybbs teilweise
aufgehoben. Die NÖ Landesregierung hat als Termin für die teilweise
Wahlwiederholung den 22. März 2026 beschlossen.
Weiters hat die NÖ Landesregierung die Ausschreibung der Neuwahl
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Neunkirchen beschlossen. Als
Wahltag wurde der 31. Mai 2026 bestimmt.