St. Pölten (OTS) – Bereits im Frühjahr 2025 hat der NÖAAB mit der
Petition „Stopp
Sozialmissbrauch – Soziale Gerechtigkeit am Arbeitsmarkt“ eine klare
Forderung auf den Tisch gelegt. Mehr als 5.000 Menschen haben
unterschrieben, im November 2025 wurden die Unterschriften an den
Nationalrat übergeben. Nun kommt Bewegung in die Reform der
Sozialhilfe.
Der vorliegende Entwurf von Sozialministerin Korinna Schumann
sieht unter anderem bundesweite Fix- und Mindestsätze, eine stärkere
Verknüpfung von Sozialleistungen mit Integrations- und
Arbeitsmarktmaßnahmen sowie eine zweistufige Integrationsbeihilfe
vor.
„Wir haben schon vor mehr als einem Jahr klar gesagt: Unser
Sozialsystem muss gerecht sein und darf keine falschen Anreize
setzen. Dass jetzt Bewegung in die Sozialhilfe kommt, ist daher
grundsätzlich zu begrüßen. Entscheidend ist aber, dass aus
Ankündigungen auch tatsächlich klare und verbindliche Regeln werden“,
betont NÖAAB-Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister.
Niederösterreich hat längst gezeigt, dass Konsequenz wirkt.
Gerade bei der Reform der Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose
wurde bewiesen, dass klare Regeln Menschen wieder stärker in reguläre
Beschäftigung bringen können. Während auf Bundesebene noch diskutiert
wird, hat Niederösterreich bereits gehandelt und gezeigt:
Sozialpolitik darf nicht beim Verteilen von Leistungen stehen bleiben
– sie muss auch den Weg zurück in Arbeit fördern.
„Niederösterreich hat vorgemacht, dass man Probleme nicht
schönreden, sondern lösen muss. Wir brauchen keine weichgespülten
Kompromisse, die am Ende niemandem helfen. Wenn jemand arbeitsfähig
ist, muss es klare Erwartungen geben – und wenn diese ohne triftigen
Grund nicht erfüllt werden, muss das auch Konsequenzen haben. Genau
diese Konsequenz erwarten wir jetzt auch vom Bund“, fordert Teschl-
Hofmeister.
Für den NÖAAB muss dabei das Prinzip „Fördern und Fordern“
konsequent umgesetzt werden. Wer Sozialleistungen erhält und
arbeitsfähig ist, soll grundsätzlich auch bereit sein, an
Qualifizierungs-, Integrations- oder Arbeitsmarktmaßnahmen
teilzunehmen. Ausnahmen müsse es selbstverständlich bei
gesundheitlichen Gründen sowie Pflege- und Betreuungspflichten geben.
„Wer Hilfe braucht, soll sie bekommen. Aber Sozialleistungen
dürfen kein dauerhaftes Ersatzmodell für Erwerbsarbeit werden. Wer
arbeiten kann, soll auch einen Beitrag leisten. Und wer sich ohne
triftigen Grund weigert, angebotene Integrations- oder
Qualifizierungsmaßnahmen anzunehmen, muss mit Konsequenzen rechnen“,
stellt Teschl-Hofmeister klar.
Auch bei der Unterstützung von Kindern brauche es mehr Fairness
und bundesweit nachvollziehbare Regeln. Die geplante Aufteilung in
Geld- und Sachleistungen könne dabei ein sinnvoller Ansatz sein.
„Unser Grundsatz ist klar: Wer arbeitet, muss am Ende des Monats
spürbar mehr zur Verfügung haben als jemand, der dauerhaft und
ausschließlich von Sozialleistungen lebt. Leistung muss sich lohnen –
und zwar netto und spürbar. Das ist eine Frage der Fairness gegenüber
den Menschen, die jeden Tag arbeiten, Verantwortung übernehmen und
unser Land am Laufen halten“, so Teschl-Hofmeister.
Der NÖAAB werde den vorliegenden Entwurf daher genau prüfen.
Fördern und Fordern, klare Regeln, wirksame Konsequenzen und Fairness
für Erwerbstätige müssten aus Sicht des NÖAAB die Eckpfeiler einer
nachhaltigen Sozialhilfereform sein.
„Mehr als 5.000 Menschen haben unsere Petition unterschrieben.
Das zeigt: Die Menschen wollen einen Sozialstaat, der jenen hilft,
die ihn brauchen, aber gleichzeitig Leistung und Eigenverantwortung
stärkt. Jetzt ist es Zeit, diese Erwartung auch gesetzlich
umzusetzen“, so Teschl-Hofmeister abschließend.