Fürlinger: Erhöhung der Altersgrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten sichert hochwertiges Notariat auch weiterhin

Wien (OTS) – „Die Erhöhung der Altersgrenze für
Notariatskandidatinnen und –
kandidaten auf 50 Jahre sichert auch weiterhin ein hochwertiges
österreichischen Notariat und zielt auf eine ausgewogene
Altersstruktur bei den Notarinnen und Notaren und somit einen
leichteren Generationenwechsel ab“, betont ÖVP-Justizsprecher Klaus
Fürlinger zur heute im Justizausschuss beschlossenen Fünf-Parteien-
Initiative. Die entsprechende Änderung der Notariatsordnung sieht
konkret vor, dass die Altersobergrenze für die erstmalige Eintragung
in das Notariatskandidaten-Verzeichnis nun auf 50 Jahre angehoben
wird, zuvor galt ein Alter von unter 35 Jahren. Diese Regelung wird
auch für Wiedereintragungen gelten, wenn die betreffende Person nicht
bereits mindestens ein Jahr als Notariatskandidatin bzw.
Notariatskandidat in dieses Verzeichnis eingetragen gewesen ist.

Fürlinger: „Damit wird auch sichergestellt, dass es zu keiner
unsachgemäßen Benachteiligung von bereits langjährig tätigen
Notariatskandidatinnen und -kandidaten kommt. Das bedeutet
gleichzeitig, dass wir so Einbußen bei der Qualität der
Rechtsdienstleistungen und der Sicherstellung der unabhängigen
Rechtspflege durch das Notariat wirkungsvoll vorbeugen.“ (Schluss)