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Spritpreisbremse wird bis Ende September verlängert

Wien (OTS) – „Die Spritpreisbremse war von Beginn an eine gezielte,
befristete und
verantwortungsvolle Maßnahme. Diesen Weg setzen wir bis Ende
September fort. Gleichzeitig war für uns immer klar: Wir müssen die
Versorgungssicherheit auch künftig sicherstellen und dauerhafte
Eingriffe in den Markt sind der falsche Weg. Wir haben uns daher klar
gegen weitere Eingriffe in die Margen ausgesprochen. Der europäische
Vergleich bestätigt diesen Kurs: Österreichs Spritpreise liegen unter
dem EU-Durchschnitt. Stattdessen setzen wir auf treffsichere
Entlastung: Die Mineralölsteuer bleibt um 1,9 Cent pro Liter gesenkt
und die Preis-Runter-Garantie stellt sicher, dass sinkende
Großhandelspreise rasch bei den Autofahrerinnen und Autofahrern
ankommen“, so Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang
Hattmannsdorfer.

Staatssekretärin und Regierungskoordinatorin Michaela Schmidt:
„Die Spritpreisbremse bleibt ein wichtiges Instrument in der
Bekämpfung der Inflation. Gemeinsam mit der Mietpreisbremse, der
Steuersenkung auf Grundnahrungsmittel und den kostensenkenden
Reformen im Energiebereich hilft sie, das tägliche Leben der
Österreicher/-innen leistbar zu machen.“

Staatssekretär Sepp Schellhorn: „Die vergangene Nacht im Nahen
Osten zeigt einmal mehr, wie schnell sich die Lage auf den
internationalen Energiemärkten drehen kann. In solchen Zeiten ist es
richtig, ein Sicherheitsnetz zu haben. Umso energischer müssen wir
aber zuhause daran arbeiten, unser wirtschaftliches Immunsystem zu
stärken: mit mehr heimischer Energie, mehr Wettbewerb, schnelleren
Verfahren und weniger Bürokratie. Denn wir können nicht gegen jede
internationale Krise immer nur neue staatliche Medizin verschreiben.“

Das gilt bis Ende September:

– MÖSt-Senkung: Die Mineralölsteuer bleibt um 1,9 Cent pro Liter
gesenkt. Damit werden die zusätzlichen Umsatzsteuereinnahmen aus den
hohen Spritpreisen zurückgegeben.

– Preis-Runter-Garantie: Sinkende internationale Großhandelspreise
müssen weiterhin rasch bei Diesel B7 und Euro-Super E10 an den
Zapfsäulen ankommen.

– Kein Margeneingriff: Die Margenbegrenzung bleibt ausgesetzt. Es
erfolgt kein neuerlicher Eingriff in die Preisbildung am Markt.