Wien (OTS) – Dass sich die Einführung des elektronischen
Eltern-Kind-Passes nun um
ein weiteres Jahr verzögern soll, ist an sich schon sehr bedenklich.
„Das gibt aber der Forderung der Volksanwaltschaft nach einer
Übergangslösung neues Gewicht“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz:
„Die Volksanwaltschaft hat seit Jahren kritisiert, dass Eltern 1.300
Euro Kinderbetreuungsgeld verlieren, wenn sie vorgeschriebene
Untersuchungen zwar durchführen lassen, aber vergessen, die
Bestätigung dafür einzuschicken. Oder wenn die Bestätigung auf dem
Postweg oder bei der ÖGK verloren geht.“
Das Problem wäre weggefallen, wenn die Übermittlung von
Untersuchungsbestätigungen automatisch im System erfolgen würde. „Bis
der elektronische Eltern-Kind-Pass endlich funktioniert, ist eine
Übergangslösung notwendig, damit Eltern nicht derart massiv bestraft
werden, obwohl sie alle vorgeschriebenen Untersuchungen gemacht
haben. Familienministerin Claudia Bauer hat eine solche
Übergangslösung bisher leider abgelehnt“, so Achitz.
Aus dem Bericht der Volksanwaltschaft über das Jahr 2024
„Die Bemühungen der VA, bei den Mutter-Kind-Pass-Strafen eine
Verbesserung zu erreichen, waren insofern erfolgreich, als bereits im
letzten Jahr die Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes
beschlossen wurde (Eltern Kind-Pass-Gesetz – EKPG, BGBl. I Nr.
82/2023). Damit kann die Durchführung der notwendigen Untersuchungen
von Schwangeren bzw. Kindern den Krankenversicherungsträgern
vollautomatisch nachgewiesen werden. Diese neue, elektronische
Nachweismethode tritt aber erst im Jahr 2026 in Kraft. Bis dahin
müssen Eltern die Nachweise der Untersuchungen dem
Krankenversicherungsträger spätestens bis zum 18. Lebensmonat des
Kindes in Papierform vorlegen. Versäumen sie diese Frist, wird das
Kinderbetreuungsgeld um 1.300 Euro gekürzt (s. auch PB 2023, Band
„Kontrolle der öffentlichen Verwaltung‟, S. 87). Auch 2024 wandten
sich einige betroffene Familien an die VA. Sie alle hatten die
Untersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt, die Frist zur Vorlage nur
relativ knapp versäumt und die Erinnerungsschreiben, die von den
Krankenversicherungsträgern versendet werden, aufgrund verschiedener
Umstände nicht erhalten. Ein Vater brachte vor, dass er sich aus
gesundheitlichen Gründen erst relativ spät um die Untersuchungsnach
weise für seinen Sohn kümmern konnte. Er versäumte dann die Nachfrist
um nur einen Tag. Die VA hatte zur Vermeidung solcher Härtefälle die
Schaffung einer Übergangsregelung bis 2026 im EKPG angeregt. Das
lehnte die Familienministerin jedoch als nicht erforderlich ab.“
(
https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Beri-
chte/PB/Parlamentsbericht_2024_-_Kontrolle_der_%C3%
B6ffentlichen_Verwaltung_2024.pdf , Seite 91)