Wien (OTS) – In der aktuellen Berichterstattung wird der Eindruck
erweckt, im Jahr
2025 seien österreichweit 2.222 Annäherungsverbote missachtet worden.
Diese Darstellung ist in dieser Form unrichtig bzw. zumindest
irreführend.
Richtig ist: Die Zahl von 2.222 festgestellten Missachtungen
bezieht sich nicht ausschließlich auf Annäherungsverbote. Sie umfasst
Verstöße gegen das polizeiliche Betretungs- und Annäherungsverbot
nach § 38a SPG insgesamt. Es handelt sich somit um eine gemeinsame
Zahl, in der sowohl Missachtungen des Betretungsverbotes als auch des
Annäherungsverbotes enthalten sind.
Gerade bei Betretungsverboten sieht das Gesetz Kontrollen durch
die Polizei vor. Über die einmalig verpflichtende Kontrolle innerhalb
der ersten drei Tage hinaus, werden auch weitere, zusätzliche
Kontrollen durchgeführt. Eine Vielzahl der festgestellten
Missachtungen ergibt sich daher aus eben diesen Kontrollen der
Einhaltung des Betretungsverbotes. Aus dieser Gesamtzahl kann daher
nicht abgeleitet werden, dass in 2.222 Fällen ein Annäherungsverbot
missachtet worden sei.
Zur Einordnung ist außerdem wesentlich, dass es sich bei den
2.222 Fällen um Anzeigen gegen Gefährder handelt, die ein bestehendes
Betretungs- und Annäherungsverbot missachtet haben. Diese Zahl ist
daher nicht mit 2.222 unterschiedlichen Verboten gleichzusetzen. In
der Praxis kann ein und derselbe Gefährder innerhalb der aufrechten
Geltungsdauer mehrfach gegen dasselbe Betretungs- und
Annäherungsverbot verstoßen – etwa, indem er wiederholt zur Wohnung
zurückkehrt, den geschützten Bereich betritt oder trotz aufrechter
Maßnahme neuerlich Kontakt aufnimmt. Jeder dieser festgestellten
Verstöße kann eine eigene Anzeige nach sich ziehen.
Fakt ist: Im Jahr 2025 wurden insgesamt 2.222 Anzeigen wegen
Verstößen gegen Betretungs- und Annäherungsverbote festgestellt.
Diese Zahl umfasst Verstöße gegen beide Maßnahmen und bedeutet weder,
dass 2.222 Annäherungsverbote missachtet wurden, noch dass gegen
2.222 unterschiedliche Betretungs- und Annäherungsverbote verstoßen
wurde.