Linz (OTS) – Für die Zukunft der österreichischen Gas-Verteilernetze
müssen jetzt
die richtigen Weichen gestellt werden. Die Energiewende erfordert den
Ausstieg aus der Nutzung von fossilem Gas. Doch dieser Ausstieg
braucht klare rechtliche Rahmenbedingungen, sonst drohen unnötige
Kosten für den Aufbau einer doppelten Infrastruktur. Mit dem
Gaswirtschaftsgesetz (GWG) und dem Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG) –
beide derzeit auf Regierungsebene in Behandlung – sollte deshalb ein
klarer gesetzlicher Ordnungsrahmen für die Transformation der Netze
geschaffen werden. Das forderte der Geschäftsführer der Linz Netz
Gmbh, Johannes Zimmerberger, beim Energiepolitischen
Hintergrundgespräch des Forums Versorgungssicherheit am 2. Juli 2026.
Die Sprecherin des Forums Versorgungssicherheit Brigitte Ederer
verwies auf die langfristigen Folgen der jetzt anstehenden
Entscheidungen: „Es geht darum, für die nächsten Jahrzehnte die
richtige Infrastruktur zu schaffen. Unnötige Investitionen müssen
unbedingt vermieden werden, denn die Kosten tragen letztlich die
Konsumentinnen und Konsumenten.“
Zwtl.: Ausbauen oder stilllegen?
Die große Herausforderung, so Johannes Zimmerberger besteht
darin, dass im Hinblick auf den Klimaschutz zwei Strategien möglich
sind, die aber jeweils völlig unterschiedliche Herausforderungen mit
sich bringen: Ein völliger Ausstieg aus Gas führt zur Stilllegung des
Netzes in den betroffenen Gebieten. Hingegen macht ein Umstieg auf
erneuerbare Gase den Ausbau und die teilweise Aufrüstung der Netze
nötig. Schon jetzt ist die Nutzung von Erdgas stark rückläufig. Bei
Linz Netz sinkt beispielsweise die Zahl der Hausanschlüsse seit 2016
kontinuierlich, während die Länge des Gasnetzes in dieser Zeit
annähernd unverändert blieb. „Wenn sich diese Entwicklung fortsetzt,
würde das bedeuten, dass die Netzkosten auf immer weniger Abnehmer
aufgeteilt werden müssen und daher längerfristig stark steigen“,
erläutert Zimmerberger, „wir brauchen daher eine Transformation der
Netze.“ In den Haushalten wird Gas vorwiegend zum Heizen und vor
allem in städtischen Ballungsgebieten (in geringerem Ausmaß) zum
Kochen verwendet. Industrie und Gewerbe benötigen Gas als Quelle für
Prozesswärme. Daraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen,
erläutert Zimmerberger: „In reinen Wohngebieten wird es sinnvoll
sein, die Haushalte auf Fernwärme oder Wärmepumpen umzustellen.
Gewerbezonen werden auch künftig Gas brauchen, allerdings Biogas oder
Wasserstoff. Wir brauchen eine verbindliche regionalen Wärme- und
Energieraumplanung, um diese Fragen zu entscheiden.“
So soll vorab geklärt werden, ob ein bestimmtes Gebiet mit
Fernwärme versorgt werden kann. Wo es eine Fernwärme-Infrastruktur
gibt, soll das Gasnetz stillgelegt und die kostspielige
Parallelversorgung aufgelöst werden. Solche Entscheidungen sind dort
besonders wichtig, wo alte Leitungen saniert werden müssten. Vor
allem im städtischen Bereich sind viele Leitungen in die Jahre
gekommen und müssen aus Sicherheitsgründen entweder erneuert oder
außer Betrieb genommen werden. Zimmerberger: „Alte Leitungen durch
moderne PE-Rohre zu ersetzen, verursacht Kosten in Millionenhöhe,
durch die aber keinerlei Mehrwert entsteht, wenn im betroffenen
Gebiet ohnehin die Fernwärme ausgebaut wird. Nicht jede Leitung, die
derzeit saniert werden müsste, wird künftig tatsächlich benötigt.“
Zwtl.: Behördliche Entscheidungen
Die Stilllegung von Netzbereichen bedeutet, dass dort sämtliche
Haushalte von der Gasversorgung getrennt werden und sich entsprechend
umstellen müssen. So eine Umstellung kann nicht von den
Netzbetreibern vorgeschrieben werden, sondern erfordert eine
behördliche Anordnung auf der Basis verpflichtender
Stilllegungspläne. Die Erstellung solcher Stilllegungsplänen auf
Basis einer verbindlichen integrierten Energie- und Wärmeraumplanung
stellt daher eine zentrale Forderung der Netzbetreiber dar. Bei der
Umstellung der Heizsysteme auf Fernwärme darf auf die vorhandenen
Gasherde nicht vergessen werden, erinnert Zimmerberger: „Die Herde
benötigen nur wenig Gas, doch wenn sie als einzige Verbraucher
übrigbleiben, müssten sie einen übergroßen Anteil an den
verbleibenden Netzkosten tragen. Daher sollten finanzielle Anreize
zur Umstellung der Gasherde im Regulierungsmodell berücksichtigt
werden.“
Zwtl.: Erneuerbare Gase
Wo Gas als Energieträger weiterhin unersetzbar bleibt, etwa für
die Prozesswärme in Gewerbe und Industrie, wird künftig Biomethan
eine immer größere Rolle spielen. Biomethan kann fossiles Gas
unmittelbar ersetzen und über das bestehende Gasnetz transportiert
werden. Langfristig wird auch mehr und mehr Wasserstoff zum Einsatz
kommen, allerdings, so Zimmerberger, vorwiegend in der Industrie und
nicht in den Haushalten. Für den Transport von Wasserstoff muss eine
eigene Infrastruktur aufgebaut werden. Dies kann durch Nutzung von
nicht mehr für den Erdgastransport benötigten Leitungen („Umwidmung“)
erfolgen, wird aber darüber hinaus die Neuerrichtung von Leitungen
erfordern. Hier fehlen vor allem noch die regulatorischen
Rahmenbedingungen, merkt Zimmerberger an: „Für Wasserstoff wird
zunächst ein sogenanntes Startnetz entstehen – ein erstes
Leitungsnetz, das vor allem Industrie- und Kraftwerksstandorte
miteinander verbindet und je nach Nachfrage schrittweise erweitert
werden kann. Die regulatorischen Regeln für die Nutzung müssen erst
noch geschaffen werden.“
Das Forum Versorgungssicherheit ist die gemeinsame Plattform von
fünf Verteilernetzbetreibern: Wiener Netze, Netz Niederösterreich,
Netz Burgenland, Linz Netz und Netz Oberösterreich.