Wien (OTS) – Heute, am Freitag, dem 20. März 2026, erfolgte die
öffentliche
Ausschreibung der Funktion des Generaldirektors bzw. der
Generaldirektorin des Österreichischen Rundfunks (ORF) intern sowie
auf https://evi.gv.at , dem Digitalen Amtsblatt Österreichs.
Die Ausschreibung im Wortlaut:
Bestellung des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin des
ORF
20.03.2026
Der Vorsitzende des Stiftungsrats des ORF hat die Funktion des
Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin des ORF infolge der
derzeitigen Vakanz unverzüglich auszuschreiben (§ 27 Abs 1 ORF-Gesetz
). Der Stiftungsrat bestellt den Generaldirektor bzw. die
Generaldirektorin für die Dauer der bis zum 31.12.2026 laufenden
Funktionsperiode.
Termin und Unterlagen
Bewerbungen müssen bis längstens 17. April 2026, 24.00 Uhr beim
Vorsitzenden des Stiftungsrats unter folgender E-Mailadresse
eingelangt sein: [email protected] . Die Bestellung
des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin des ORF ist in der
Sitzung des Stiftungsrats am 23. April 2026 vorgesehen.
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht (§ 30g ORF-Gesetz
).
Bewerber und Bewerberinnen werden um Angabe der konkreten Gründe
ersucht, die sie für die Bestellung zum Generaldirektor bzw. zur
Generaldirektorin geeignet erscheinen lassen. Sie werden weiters um
die Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs und eines Konzepts für
den ORF als öffentlich-rechtliches Medienunternehmen für die
ausgeschriebene Periode ersucht.
Zu jedem der in Punkt a) bis g) genannten Kriterien ist ein
aussagekräftiges schriftliches Statement abzugeben, verbunden mit
entsprechenden Nachweisen bzw. Referenzen. Zum Nachweis der
Unbescholtenheit ist der Bewerbung eine aktuelle
Strafregisterbescheinigung beizulegen.
Aufgaben des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin
Der Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin erfüllt die im ORF
-Gesetz, BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 58/2025, insbesondere in
§ 23 aufgezählten und beschriebenen Aufgaben, besorgt die Führung der
Geschäfte und vertritt den ORF gerichtlich und außergerichtlich.
Anforderungen an den Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin
Zum Generaldirektor bzw. zur Generaldirektorin darf nur bestellt
werden, wer voll geschäftsfähig ist, eine für die Aufgaben relevante
Vorbildung oder eine fünfjährige einschlägige oder hinsichtlich des
Aufgabenbereichs verwandte Berufserfahrung nachweisen kann. Alle
Bewerber und Bewerberinnen haben der Bewerbung eine ausdrückliche
schriftliche Erklärung beizufügen, dass keine Ausschlussgründe und
keine Gründe nach § 26 Abs 3 ORF-Gesetz vorliegen.
Für die Ausübung der Funktion des Generaldirektors bzw. der
Generaldirektorin werden weiters die nachstehenden besonderen
Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet:
a) Abgeschlossenes Hochschulstudium, welches zur Ausübung der
ausgeschriebenen Funktion befähigt, vorzugsweise in den
Fachrichtungen Recht, Wirtschaft oder Medienmanagement oder dem
Studium gleichartige Berufserfahrung.
b) Führungserfahrung bzw. nachgewiesene Befähigung zur Übernahme
komplexer und verantwortungsvoller Führungsaufgaben, organisatorische
Fähigkeiten für die Leitung eines großen Medienunternehmens.
c) Vertiefte Kenntnisse des nationalen und internationalen
Medienmarkts.
d) Strategiekompetenz für die Weiterentwicklung des ORF (
Unternehmenskultur, Change-Management, interne Kommunikation) sowie
Verantwortung für die Unabhängigkeit des ORF.
e) Sehr gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie Kenntnisse
des Medien- und Unternehmensrechts und des ORF-Gesetzes.
f) Sehr gute analytische Fähigkeiten, Fähigkeit zur Lösung
komplexer Problemstellungen und kreative Offenheit.
g) Hohe soziale Kompetenz, Kommunikationsstärke zur Vertretung
des ORF national und international.
Die Funktion des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin
verlangt Vertrauenswürdigkeit, Unbescholtenheit und ein Verhalten,
das die Glaubwürdigkeit eines öffentlich-rechtlichen
Medienunternehmens sicherstellt. Bewerber bzw. Bewerberinnen, die zum
Hearing eingeladen werden, werden vom Stiftungsrat zu ihren
subjektiven Einstellungen befragt:
– Starke Überzeugung für ein öffentlich-rechtliches
Medienunternehmen, wertegeleitete Führung, Vertrauensaufbau gegenüber
dem Publikum, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, sonstigen
Stakeholdern;
– Identifikation mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag sowie den
Programmgrundsätzen (Objektivität, Meinungsvielfalt, Menschenwürde
etc.) des ORF.
Grundsätzliches zum Bestellungsverfahren
Bewerber und Bewerberinnen werden nur dann zur Bestellung
zugelassen, wenn sie von einem Mitglied des Stiftungsrats zum
Hearing, das am Tag der Bestellungssitzung stattfindet, nominiert und
zur Bestellung vorgeschlagen werden.
Bei der Auswahl von Bewerbern und Bewerberinnen für die Funktion
des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin ist in erster Linie
die fachliche Eignung zu berücksichtigen. Diese fachliche Eignung ist
insbesondere auf Grund der facheinschlägigen Ausbildung, Dauer und
Art der Berufserfahrung sowie der besonderen Kenntnisse und
Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber zu beurteilen.
Die Entscheidung über die Vertragsgestaltung erfolgt gesondert
von der Bestellung des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin
unter Berücksichtigung eines internationalen Vergleichs und der
Vorgaben der Vergütungsarbeitsgruppe.
Für den Stiftungsrat des Österreichischen Rundfunks:
Heinz Lederer, Vorsitzender